Am 20.04.2026 mussten sich insgesamt 6 angeklagte AfD-Anhänger vor dem Amtsgericht Schwabach unter anderem wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Der Prozess kam zustande, da die Angeklagten Strafbefehlen in Höhe von 6000€ wiedersprachen.
Dabei ging es um einen Vorfall am Rande des Landesparteitags der AfD Bayern 2024 in Greding. Mitglieder der AfD und damals noch der Jungen Alternativen sowie Aktivisten der Identitären Bewegung brüllten in einer Disko die neonazistische Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus“. Auch soll in der Bar das sogenannte „U-Bahnlied“ angestimmt worden sein. Einer der Angeklagten soll wiederholt den Hitlergruß gezeigt haben.
(mehr …)
